RWP_NRW 2010
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)
Frau Ministerin Christa Thoben hat am 22.12.2009 eine neue Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (RWP.NRW 2010) unterzeichnet.Einen ergänzenden Durchführungserlass gibt es nicht mehr. Die Bestimmungen der ehemaligen Durchführungserlasse sind in die Richtlinie integriert worden.
Wesentliche Änderungen
- Die Förderung der Markteinführung innovativer Produkte ist eingeschränkt worden.
Künftig werden bei der Markteinführung neuer Produkte nur noch zusätzliche Ausgaben gefördert. Der Fördersatz ist auf 50 % reduziert worden.
- Es wird nur noch die Übernahme von Stilllegung bedrohter Unternehmen gefördert.
Zukünftig kann nur noch die Übernahme von Stilllegung bedrohter Unternehmen gefördert werden. Die bisherige Möglichkeit, auch bereits stillgelegte Unternehmen zu übernehmen und hierfür Investitionszuschüsse zu erhalten, wurde gestrichen.
- Bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage hinsichtlich der maximal zu berücksichtigenden Investitionsausgaben werden Ausbildungsplätze nicht mehr doppelt angerechnet.
Die Neuregelungen treten am 01.01.2010 in Kraft und werden auf alle Anträge angewendet, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden und bis zum 31.12.2010 bei der NRW.BANK eingehen.
Weitere Informationen
Formulare und Informationen zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm
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Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.
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