Elterngeld
Durch das Elterngeld bekommen Sie in den ersten 12 Monaten nach der Geburt 67% Ihres bisherigen Einkommens, der Höchstsatz liegt bei 1800 € und der Mindestbetrag bei 300€. Wenn Sie andere sozialstaatliche Leistungen (Arbeitslosengeld II) beziehen wird Ihnen der Mindestbetrag nicht angerechnet.Die Dauer der Zahlung kann auf 14 Monate erhöht werden wenn beide Elternteile mindestens zwei Partnermonate für die Erziehung in Anspruch nehmen. Es besteht die Möglichkeit den Betrag der ausgezahlt wird zu reduzieren und so die Zahlungsdauer auf bis zu zwei Jahre zu verlängern, wenn das Budget insgesamt nicht überschritten wird.
Sie dürfen während Sie Elterngeld beziehen nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, ansonsten verfällt Ihr Anspruch. Wie genau Sie die 14 Monate aufteilen, ist Ihnen selbst überlassen, sofern jedes Elternteil mindestens zwei Monate alleine betreut. Dies gilt auch für getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht. Alleinerziehende können die gesamten 14 Monate in Anspruch nehmen.
Weiterführende Informationen:
Themen-Lotse Elterngeld Elterngeldstellen in Nordrhein - Westfalen
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Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.
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