Elternzeit
Die Elternzeit soll Ihnen die Möglichkeit geben Kinder zu betreuen und trotzdem nicht den Anschluss an den Beruf zu verlieren. Alle Mütter und Väter die in einem Arbeitsverhältnis stehen haben Anspruch auf die Elternzeit, jedoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.Das Kind muss bei Ihnen leben und Sie müssen es überwiegend selbst erziehen. Während der Elternzeit dürfen Sie maximal 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, dies gilt aber für beide Elternteile. So muss keiner von beiden die Erwerbstätigkeit unterbrechen.
Insgesamt beträgt die Elternzeit drei Jahre. Wenn Sie und Ihr (Ehe-) Partner das gemeinsame Sorgerecht haben, steht es Ihnen frei wer von Ihnen wie viel der Elternzeit in Anspruch nimmt. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Elternzeit gemeinsam zu nutzen. Dies kann die gesamte Zeit über geschehen oder nur phasenweise.
Unter bestimmten Bedingungen können Großeltern sich für die Erziehung ihres Enkels freistellen lassen, um die jungen Eltern bei der Betreuung des Enkelkindes zu unterstützen.
Weiterführende Informationen:
Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Elternzeit für Großeltern
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Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.
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