Zur Startseite

Freistellung bei Erkrankung des Kindes

Ist Ihr Kind erkrankt und eine Pflege durch eine andere Person ist nicht möglich, so haben Sie das Recht sich freistellen zu lassen, in diesen Fällen erhalten Sie Kinderkrankengeld.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Kind jünger als 12 Jahre alt ist. Bei Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung entfällt diese Altersgrenze.

Die Notwendigkeit der Pflege müssen Sie vom Arzt bescheinigen lassen. Der Freistellungszeitraum beträgt für Elternpaare pro Kind und Elternteil maximal 10 Arbeitstage im Kalenderjahr. Alleinerziehende können sich höchstens 20 Arbeitstage pro Jahr und Kind freistellen lassen.

Bei mehreren Kindern dürfen 50 Kalendertage nicht überschritten werden.  
Willkommen bei der WFG
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.