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Geringfügige Beschäftigung

Auch eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) kann eine Alternative für Wiedereinsteigerin darstellen, zum Beispiel wenn Sie nicht mehr als 10 Stunden in der Woche arbeiten wollen. Der Minijob umfasst höchstens ein Gehalt von 400 € und ist für Sie abgabenfrei. Auch in einer geringfügigen Beschäftigung haben Sie zum Beispiel Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Rentenbeitrag zu erhöhen um so das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung zu erhalten – zum Beispiel die vorgezogene Altersrente oder einen Anspruch auf die Förderung nach der sogenannten Riester-Rente.


Um einen etwas höheren Lohn zu ermöglichen ist die sogenannte „Gleitzone“ geschaffen worden. Es handelt sich hierbei um einen Midijob in dem Sie bis zu 800 € verdienen können. Im Midijob zahlen Sie nur einen gestaffelten Anteil an Arbeitnehmerbeiträgen.


Eine geringfügige Beschäftigung oder ein Midijob bietet individuell unterschiedliche Vor- und Nachteile. Informieren Sie sich, ob es für Sie persönlich eine Alternative darstellt.
 

Weiterführende Informationen:

Broschüre: Minijob/ Midijob - Arbeitskreis der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Sieg-Kreis Broschüre: Geringfügige Beschäftigung – Bundesministerium für Arbeit und Soziales  
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