Mutterschutz
Eine Schwangerschaft ist eine besondere Situation für eine Frau, dies wird auch in der Berufswelt berücksichtigt. So genießt die Mutter in Ihrem Arbeitsverhältnis einen besonderen Schutz in der Schwangerschaft und nach der Geburt.Geregelt wird dies durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es schützt die Frauen zum Beispiel vor einer Kündigung und meistens auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Besonders soll mit diesem Gesetz die Gesundheit von Mutter und Kind geschützt werden.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen nach der Entbindung (Sonderregelungen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Im Falle eines Beschäftigungsverbotes durch Ihren Arzt behalten Sie ihren Durchschnittsverdienst. Finanziell sind Sie während dieser Zeit durch das Mutterschaftsgeld abgesichert, welches von der Krankenkasse gezahlt wird und einen Arbeitgeberzuschuss enthält.
Notwendige Vorsorgeuntersuchungen, die nur während der Arbeitszeit möglich sind, dürfen Sie wahrnehmen ohne dass Ihnen Gelder gekürzt werden dürfen.
Informieren Sie sich genau über Ihre Rechte, damit Ihre Schwangerschaft und die Zeit mit Ihrem Kind unvergesslich werden.
Weiterführende Informationen:
Aufsichtsbehörden für Mutterschutz / Kündigungsschutz Broschüre: Leitfaden zum Mutterschutz - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.
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