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Beruflicher Wiedereinstieg

Sie haben eine berufliche Auszeit für die Erziehung Ihrer Kinder oder die Pflege von Angehörigen genommen?

Der Ausstieg aus dem Erwerbsleben und die Gestaltung der Familienzeit wird vielfältig umgesetzt, zum Beispiel im Rahmen der gesetzlichen Elternzeit oder als längerfristige Unterbrechung bis die Kinder „aus dem Gröbsten raus sind“. In der Pflege von Angehörigen ist es ähnlich: die kurzzeitige Freistellung zur Organisation gesicherter Pflege steht einer langfristigen Übernahme der Pflegearbeit gegenüber.

Sie möchten nach der Familienzeit wieder ins Berufsleben zurückkehren?

Vor einem erfolgreichen Wiedereinstieg werden Sie sich vermutlich besonders mit zwei Fragestellungen beschäftigen:

  • Wie schaffe ich mir Freiräume?

  • Was kann ich schon und was sollte ich noch lernen?

Damit fragen Sie nach der Organisation von gesicherter Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen und weiter nach Ihren eigenen Fähigkeiten und einem möglichen (Weiter-) Bildungsbedarf. 
Als Berufsrückkehrerin können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bei beruflicher Weiterbildung bekommen. Förderinstrumente sind zum Beispiel der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, der Bildungsscheck NRW oder die Bildungsprämie. 
Bedenken Sie: Der berufliche Wiedereinstieg ist ein individueller Prozess, der von der ersten Überlegung bis zur erfolgreichen Berufsrückkehr auch unterschiedlich lange dauern kann. Wichtig ist in jedem Fall: Bleiben Sie dran, holen Sie sich Unterstützung und lassen Sie sich nicht entmutigen.

Unser Tipp:

Überlegen Sie vor dem Beginn einer Familienphase, welche beruflichen Konsequenzen mit Ihrem Ausstieg verbunden sind und bereiten Sie Ihre spätere Rückkehr gezielt vor. 

Weiterführende Informationen:

Dschungelbuch: Ratgeber für Berufstätige Frauen - Verband berufstätiger Mütter Komnet - Berufsrückkehr - Beratungs- und Rechercheservice zur Berufsrückkehr
 Forum W - Internetplattform zur Berufsrückkehr

Kostenpflichtiger Telefonservice zur Berufsrückkehr
Telefon: 01803 001166  
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