Zur Startseite

Berufsrückkehrerin

Das Sozial Gesetzbuch III (SGB III) definiert, unter welchen Voraussetzungen Sie als Berufsrückkehrerin gelten. Berufsrückkehrerin sind Sie demnach, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen unterbrochen haben und innerhalb einer angemessenen Zeit (ein Jahr) wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.


Wenn Sie Kinder erziehen, müssten Sie sich vor dem 16. Geburtstag des jüngsten Kindes arbeitslos melden, um noch als Berufsrückkehrerin zu gelten. Berufsrückkehrerin ist auch, wer während der Berufsunterbrechung ohne Beeinträchtigung der Betreuung eine geringfügige Beschäftigung ausübt oder eine kurzzeitige Maßnahme besucht.


Als Berufsrückkehrerin entscheiden Sie selbst, ob Sie sich bei der
Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Mit einer Arbeitslosmeldung eröffnen sich Ihnen verschiedene Beratungs- und Fördermöglichkeiten. Andererseits müssen Sie als Arbeitslose – auch ohne Leistungsbezug – folgende Bedingungen erfüllen:


  • Sie müssen dem Arbeitmarkt für mindestens 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen.

  • Sie müssen Ihren Pflichten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit nachkommen. Das bedeutet, es wird von Ihnen erwartet, dass Sie eigenverantwortlich nach einer Beschäftigung suchen und dass Sie bereit sind, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.


Eine Verpflichtung, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden besteht nicht. Sie können Ihre Rückkehr auch eigenständig und unabhängig von einer Institution gestalten.


Beachten Sie: Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Jobcenter Kreis Unna in Ihrer Kommune für Sie zuständig.

Unser Tipp:

Die Beauftragten für Chancengleichheit der Agenturen für Arbeit Hamm und Dortmund bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen speziell zum Thema Berufsrückkehr an. 

Weiterführende Informationen:

Veranstaltungsdatenbank Pfad: Stichwort: Chancengleichheit - Ort (eingeben)

Merkblatt 18: Frauen und Beruf - Agentur für Arbeit  
Willkommen bei der WFG
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.