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BAföG - Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Auch im Bereich der Weiterbildung ist eine individuelle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich, wenn es sich um bestimmte Ausbildungsgänge handelt. Gefördert werden Personen, die eine entsprechende Ausbildung nicht selbst finanzieren können und deren Bedarf nicht durch Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder der Eltern gedeckt ist. Die Förderung wird zur Hälfte bezuschusst, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.


Die Ausbildung muss normalerweise vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Konnte eine Ausbildung zum Beispiel wegen Kindererziehung bzw. Elternzeit nicht begonnen werden, ist eine Ausnahme bei der Altersgrenze möglich.
Eine Förderung kann beantragt werden für weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachoberschulen, Abendschulen und Weiterbildungskollegs sowie Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen. 

Weiterführende Informationen:

Pro Weiterbildung – Informationen des Weiterbildungsportals Ruhr Ost  BAföG - Rechner  
Willkommen bei der WFG
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