Zur Startseite
Fotos_WFG/KoordienierungsstelleLogos/Bildungsprmie.jpg Einen Prämiengutschein für eine berufliche Weiterbildung können Erwerbstätige, Selbstständige, Berufsrückkehrende und Beschäftigte in Elternzeit bekommen, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Es gilt das Einkommen des gesamten letzten bzw. vorletzten Jahres (Nachweis zum Beispiel mit dem Steuerbescheid).


Mit dem Prämiengutschein finanzieren Sie die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten – bis zur Obergrenze von maximal 500 €. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst zusätzlich für die Weiterbildung aufbringen.


Sie haben die Möglichkeit einmal im Kalenderjahr eine Beratung in einer ausgewiesenen Beratungsstelle zu nutzen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, kann Ihnen ein Prämiengutschein ausgestellt werden.


Auch Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit und Berufsrückkehrende können den Prämiengutschein für eine berufliche Weiterbildung beantragen.


Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Termin in einer ausgewählten Beratungsstelle vereinbaren. 

Beratungsstellensuche:

Beratungsstellen  
Willkommen bei der WFG
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.