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Förderung des beruflichen Aufstiegs nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für eine berufliche Aufstiegsfortbildung können Sie eine Förderung beantragen, wenn Sie sich als Handwerker/in oder Fachkraft auf einen der anerkannten Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, zum Beispiel als Meister/in, Fachkaufmann/frau, Fachwirt/in oder Betriebswirt/in.Auch zahlreiche landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik sind förderungsfähig.
Voraussetzung für alle Bereiche ist, dass Sie über eine anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung verfügen und einen höheren Abschluss anstreben.
Maßnahmenbeiträge werden einkommensunabhängig, Unterhaltsbeiträge (nur bei Vollzeitmaßnahmen) und Kinderbetreuungskosten werden einkommensabhängig gezahlt. Ein Teil (30,5%) der Förderung wird als Zuschuss gewährt und die restlichen Kosten werden über ein zinsgünstiges Darlehen finanziert.
Weiterführende Informationen:
Beispielrechnungen Meisterbafög Broschüre: Meister-BAföG - des Bundes Ministeriums für Bildung und Forschung Kostenlose Hotline zum AFBG:Telefon 0800-622 36 34
Willkommen bei der WFG
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.
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