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Kindertageseinrichtungen

Die Begriffe "Tageseinrichtungen für Kinder", "Kindertagesstätten", "Kindertageseinrichtungen", umfassen alle Einrichtungen, in denen Jungen und Mädchen im Alter von 8 Wochen bis 12 Jahre ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Platz.


Die Einrichtungen bzw. ihre Träger können die Öffnungszeiten, im Rahmen des Gesetzes, selber bedarfsgerecht gestallten, oft bieten sie Plätze für eine Halbtags- (25 Stunden), Zweidrittel- (35 Stunden) oder Ganztagsbetreuung (45 Stunden) an. Meist ist die Kindertageseinrichtung für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren gedacht. Für unter Dreijährige gibt es spezielle Gruppen oder Krippen und Krabbelstuben. Offene Ganztagsschulen im Primarbereich und Schulen mit Angeboten „von acht bis eins“ betreuen die Schulkinder ab der 1. Klasse. Die Beiträge für Kindertageseinrichtungen werden von den Kommunen festgelegt und können deshalb auch im Kreis Unna variieren.


Für Eltern ist es empfehlenswert, sich frühzeitig über mögliche Kinderbetreuungsangebote während Ihrer zukünftigen Arbeitszeit zu informieren. Kindertageseinrichtungen legen in der Regel im Frühjahr die Betreuungszeiten für das folgende Kindergartenjahr fest. Das bedeutet, Sie müssen sich in einer Einrichtung für 1 ½ Jahre im Voraus für die gewünschte Betreuungszeit festlegen.


Erfragen Sie im privaten und beruflichen Umfeld die Erfahrungen anderer Eltern, diese können für Ihre konkrete Planung hilfreich sein.

Weiterführende Informationen:

Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen  
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