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Vor und während einer Pflegephase
Tritt eine akute Pflegebedürftigkeit bei einem nahen Angehörigen ein, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch sich 10 Tage freistellen zu lassen um die Pflege zu organisieren. Haben Sie nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe eins in häuslicher Umgebung zu pflegen, können Sie eine vollständige oder teilweise Freistellung („Pflegezeit“) für längstens sechs Monate beantragen, eine schriftliche Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber muss spätestens 10 Tage vor Antritt geschehen.Hat Ihr Betrieb nicht mehr als 15 Beschäftigte gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung – möglicherweise finden Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber dennoch eine gemeinsame Lösung. Dauert die Pflegephase länger als sechs Monate muss Ihr Betrieb sie nicht weiter freistellen.
Für die Zeit einer vollständigen Freistellung müssen Sie sich selbst bzw. im Rahmen einer Familienversicherung kranken- und pflegeversichern. Eine Übernahme der Beiträge kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden weitergezahlt. Wenn Sie nach Ablauf der Pflegezeit das Beschäftigungsverhältnis nicht wieder aufnehmen, haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitslosenversicherung gegen eine entsprechende Beitragszahlung auf Antrag fortzusetzen (siehe unter Weiterführende Informationen).
Für den Fall, dass die Pflege mindestens 14 Wochenstunden erfordert und Ihre Arbeitszeit nicht mehr als 30 Wochenstunden beträgt, können Sie bei der Pflegekasse Beiträge für Ihre Rentenversicherung beantragen.
Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit besteht ein Kündigungsschutz.
Unser Tipp:
Um für Sie und Ihre Angehörigen die beste Variante zu finden, wende sie sich an eine Beratungsstelle, zum Beispiel an die Pflegeberatung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Wetsfalen. Die Menschen hier kennen sich mit dem Thema Pflege aus und können Sie individuell beraten.Weiterführende Informationen:
Bürgertelefon Deutsche Rentenversicherung RheinlandTelefon: 0800-1000 480 13 Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung Broschüre: Rente für Pflegepersonen
- Deutsche Rentenversicherung
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Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.
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