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Bildungsprämie

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, hat die Bundesregierung die "Bildungsprämie" eingeführt: Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Bildungsausgaben sollen als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren.

Dies geschieht mit Hilfe von zwei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 20.000 € (bisher 25.600 €) oder 40.000 € (bisher 51.200 €) bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die Prämiengutscheine können Sie in ausgewählten Beratungsstellen anfragen.



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Weitere Informationen

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