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Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.

Wer kann teilnehmen?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte in Betrieben, deren Mitarbeiterzahl unter 250 Beschäftigten liegt. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben

Was wird gefördert?
Übernommen werden anfallende Kursgebühren – für Teilnahme und Prüfung – bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,00 € pro Bildungsscheck.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden z.B. Angebote wie Sprach- und EDV-Kenntnisse, Schlüsselqualifikation, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogenen Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.

Wie hilft die WFG (Stiftung Weiterbildung)?
Die Stiftung Weiterbildung informiert und berät Sie über geeignete Angebote. Vom ersten Angebot bis hin zur perfekt passenden Weiterbildungsmaßnahmen.
Sie stellt nach erfolgter Beratung den Bildungsscheck aus.

Weitere Informationen:

Checkliste Bildungsscheck zum Herunterladen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Bildungsscheck
 
Willkommen bei der WFG
Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.