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Innovationswettbewerb

Neues Förderprogramm: Mittelstand Innovativ!


Damit Ihr Unternehmen künftig enger mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten und Innovationen schneller in den betrieblichen Alltag umsetzen kann, hat das Innovationsministerium im Rahmen von Mittelstand.innovativ! ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Es besteht aus dem Innovationsgutschein, mit dem das Know-how und die Infrastruktur von Hochschulen und Instituten vergünstigt in Anspruch genommen werden kann. Ergänzt wird der Innovationsgutschein durch das Innovationsdarlehen, das die Basis für zinsverbilligte Kredite bildet. Darüber hinaus dient der Innovationsassistent als finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung von wissenschaftlichem Nachwuchs.

Innovationsgutschein

Der Innovationsgutschein ermöglicht in den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Kosten für diese externen Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen werden zu 50 Prozent erstattet. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 3.000 bis 6.000 Euro.

Innovationsassistent

Unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung junger, hoch motivierter Universitäts- und Fachhochschul-Absolventinnen und Absolventen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Absolventinnen und Absolventen ein technisches, technisch-betriebswirtschaftliches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben und in ihrem Unternehmen im Bereich der betrieblichen Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, um dort ihre frischen Ideen in neue Produkte und Prozesse einfließen zu lassen. Für jeden neu eingestellten Absolventen mit einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis von mindestens 24 Monaten erhalten die Unternehmen einen Festbetrag in Höhe von 15.000 Euro. Unternehmen, die bislang noch keine Hochschulabsolventinnen und –absolventen beschäftigen, können einen Betrag von 22.500 Euro pro Jahr erhalten.

Innovationsdarlehen

Innovationsdarlehen sind zinsverbilligte Kredite. Sie werden durch die NRW.BANK im Hausbankenverfahren kleinen und mittleren Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung gewährt. Das Innovationsdarlehen ist für eine Gesamtlaufzeit von wahlweise fünf oder zehn Jahren fest verzinst. Die ersten ein bzw. zwei Jahre ist das Darlehen tilgungsfrei. Die Laufzeit richtet sich nach den Vorgaben des KfW-Unternehmerkredits. Der Finanzierungsanteil beläuft sich im Regelfall auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das maximale Darlehensvolumen pro Darlehensnehmer kann bei bis zu 5 Mio. Euro liegen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Das Darlehen ist banküblich abzusichern. Der individuelle Zinssatz für den einzelnen Förderfall wird mittels eines risikogerechten Zinssystems ermittelt, welches die Kreditsicherheiten und die Bonität des Darlehensnehmers berücksichtigt.



Weitere Informationen

Mittelstand.innovativ!  
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