Zur Entlastung von Eltern während der Corona-Krise haben sich das Land NRW und die Kommunen darauf verständigt, die Gebühren für Kindertagesstätten und offenen Ganztag im Januar zu erlassen. Die genaue Umsetzung obliegt den Kommunen, die Ausfälle werden zwischen Land und Kommunen gleichmäßig aufgeteilt.