Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen
WFG Kreis Unna – 20.01.2022
Unternehmen profitieren von der Verlängerung der Sonderreglungen im Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 und zwar insbesondere dann, wenn sie die durch die verkürzte Arbeit entstehenden Freiräume für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten nutzen. Die Qualifizierungen können gefördert werden und die Beträge zur Sozialversicherung werden zu 100 Prozent (statt 50 Prozent) übernommen.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Arbeitsagentur: Kurzarbeitergeld | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)