Ab dem kommenden Montag, 29. März, gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese gilt zunächst bis zum 18. April 2021.
Sie besagt unter anderem, dass es keine landesweite Corona-Notbremse geben wird. Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einer Stadt oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option. Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.
Die ab Montag geltenden Regeln für NRW finden Sie hier.
26. März 2021
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