Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird derzeit überarbeitet und ist in der neuen Fassung künftig von allen Unternehmen verpflichtend umzusetzen.
Bisher galten schon folgende Regeln:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.
- In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
- Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
Neu dazu kommt nun - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen unter bestimmten Bedingungen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Neuerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung.