NRW passt Corona-Schutzverordnung an
WFG Kreis Unna – 03.03.2022
Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern auch nach den ersten Öffnungsschritten zum 19. Februar 2022 weiter sinken, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene weitere Öffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um. Die Corona-Schutzverordnung wird entsprechend angepasst. Die neuen Regelungen treten am Freitag, 4. März 2022, in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen:
• Gastronomie und touristische Beherbergung auch für Nicht-Immunisierte mit gültigem Test
• Die 2 G-Regelung fällt auch für viele Freizeit- und Kulturangebote
• Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2-G Plus Regelung
• Mehr Zuschauer insbesondere bei Großveranstaltungen
• Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche