Um die NRW-Soforthilfe-EmpfängerInnen in der aktuellen Situation zu entlasten, wurden die Fristen zur Rückmeldung verlängert.
- Die Abrechnung der Soforthilfe wird auf das Frühjahr 2021 verschoben, eventuelle Rückzahlungen auf Herbst 2021.
- Wahlmöglichkeit: Es besteht die Option, noch in diesem Jahr die Soforthilfe abzurechnen und eine eventuelle Rückzahlung steuerlich geltend zu machen.
Ende November erhalten alle Empfängerinnen und Empfänger eine Mail mit Informationen zu den neuen Fristen und den beiden Wahlmöglichkeiten.