Alle 430.000 Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten in den nächsten Tagen eine E-Mail. Diese enthält einen Link, mit dem sie das Abrechnungsverfahren freiwillig starten können. In einem – wie bei der Antragstellung – rein digitalen Verfahren wird die persönliche Förderhöhe ermittelt. Sollte sich dabei herausstellen, dass mit der Pauschale zu viel Fördermittel ausgezahlt wurden, kann die freiwillige Rückzahlung vor Jahresende erfolgen, damit sie im laufenden Jahr noch steuerwirksam werden können. Andernfalls muss die Rückzahlung bis zum Herbst 2021 erfolgen.
Quelle: BMR