Das 5-StandorteProgramm im Kreis Unna

Chance im Strukturwandel

Spätestens 2038 wird Deutschland alle Steinkohlekraftwerke vom Netz nehmen. Im Kreis Unna sind mit zweien in Lünen, einem in Werne und einem in Bergkamen gleich vier Kraftwerkstandorte mit mehr als 1.000 Beschäftigten betroffen.

Der Strukturwandel ist eine große Herausforderung und gleichzeitig eine Chance für die betroffenen Kommunen und den Kreis insgesamt, sich zukunftssicher und resilient aufzustellen. Das so genannte 5-StandorteProgramm leistet mit Mitteln des Bundes einen Beitrag dazu und will Wertschöpfungs- und Beschäftigungsverluste auffangen. Das Team des 5-StandorteProgramms in der WFG Kreis Unna unterstützt daher Kommunen, Gesellschaften der öffentlichen Hand und Unternehmen in der Projektentwicklung und -beantragung.

Der Bund stellt dem Land NRW für den Kreis Unna und die Städte Hamm, Herne, Duisburg und Gelsenkirchen bis zu 662 Mio. Euro für Strukturstärkungsprojekte zur Verfügung. Mit den Mitteln sollen bis 2038 innovative Projekte auf den Weg gebracht werden, um neue Perspektiven und Chancen für die fünf Wirtschaftsstandorte zu schaffen.
 

Die Themenvielfalt für zukunftsorientierte und nachhaltige Projekte im 5-StandorteProgramm ist sehr hoch. Fünf Handlungsfelder werden über das 5-StandorteProgramm besonders in den Blick genommen:

  • Nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung,
  • Weiterentwicklung des Innovationssystems,
  • Energie und Klimaschutz – integriert in die Wirtschaft,
  • Wertschöpfungskette Bildung und
  • Intermodale und neue Mobilität.


Die Laufzeit der Projekte beträgt bis zu vier Jahre. Jedoch kann eine Verlängerung um jeweils bis zu vier weitere Jahre beantragt werden.
Die Förderquote der Projekte beträgt in der Regel 90 Prozent. Für Gemeinden und Gemeindeverbände an den fünf Standorten ist eine Förderung von bis zu 95 Prozent (90 Prozent Bundesmittel und 5 Prozent Landesmittel) der förderfähigen Ausgaben möglich.

Investive Projekte werden über die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregion in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Bei nicht-investiven Projekten greift das STARK-Programm des Bundes.

Eine Deckelung der Fördersumme gibt es in den Richtlinien erst einmal nicht. Von kleineren Projekten, Machbarkeitsstudien bis hin zu größeren Umsetzungsprojekten ist vieles möglich.
 

 

Das 5-StandorteProgramm richtet sich an Gemeinden und Gemeindeverbände; juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Fördergebieten befinden (z.B. Stadtwerke oder Wasserversorger); rechtlich selbständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes, die sich zu 100 Prozent in Trägerschaft des Landes befinden sowie sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient (z.B. Energieversorger, die mit der Energieversorgung eine öffentliche Aufgabe erfüllen).

Im Kreis Unna durchläuft ein Projekt im Rahmen des 5-StandorteProgramms zunächst ein Qualifizierungsverfahren, bevor es den Mitgliedern des Kreistages vorgestellt wird und zur weiteren Qualifizierung beschlossen wird. Erhält es dort die politische Zustimmung, folgt ein Qualifizierungsprozess auf Landesebene. 

Der Strukturstärkungsrat beurteilt mit Hilfe des Projektträgers Jülich, der Bezirksregierung und den zuständigen Fachressorts der Ministerien die eingereichten Projekte. Die Beurteilung erfolgt über schriftliche Stellungnahmen, die dem Projektnehmer als Qualifizierungsbedarfe zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Mitglieder des Strukturstärkungsrates mit der Qualität der eingereichten Projekte einverstanden sind und die Förderwürdigkeit sowie Förderfähigkeit gegeben sind – das Projekt erhält drei Sterne als regionales Gütesiegel – kann ein entsprechender Förderantrag beim Bund bzw. Land gestellt werden. Die Projekte sind bis dahin antragsreif und haben das politische Votum, so dass die Chancen zur Bewilligung sehr hoch sind.

Koordiniert, moderiert und begleitet wird der gesamte Prozess durch die WFG Kreis Unna.
 

Seit Oktober 2022 unterstützt ein multiprofessionelles Team in der WFG Kreis Unna Projektnehmer und Organisationen, die an dem 5-StandorteProgramm interessiert sind. Die Leistungen im Überblick:

  • Unterstützung in der Projektqualifizierung - von der Idee bis zur Antragsstellung
  • Entwicklung von Projektideen im Austausch mit Antragsinteressierten
  • Prüfung von Projektskizzen auf potenziellen Förderzugang
  • Beratung und Lotsenfunktion zum Antragsprozedere
  • Vermittlung zwischen Projektnehmern und Fachministerien, Bezirksregierung sowie Business Metropole Ruhr
  • Bekanntmachung von Ergebnissen laufender Projekte in der Öffentlichkeit und bei Stakeholdern
  • Identifizierung und Bekanntmachung von Entwicklungspotenzialen zum Strukturwandel im Kreis Unna
  • Unterstützung bei der Projektabwicklung und Folgeanträgen

Das 5-StandorteProgramm bietet die Chance zur Gestaltung nachhaltiger Strukturen im Kreis Unna. Das gilt beispielsweise für die Realisierung innovativer Modellprojekte, Skalierungsvorhaben oder Reallaboren, die in Ihrer frühen Startphase zunächst keinen wirtschaftlichen Effekt entfalten können. Vorhaben stehen dabei im Fokus des Strukturwandels und können von einer hohen öffentlichen Sichtbarkeit profitieren.

Für Projektnehmer ergeben sich Vorteile durch die begleitete Projektqualifizierung bis hin zur Antragsreife durch Feedbackgespräche und die Möglichkeit des Netzwerkausbaus. Im Rahmen der Projektqualifizierung kann es u.a. kostenfreie Unterstützung zu allgemeinen juristischen Fragestellungen und zu Themen wie Beihilferecht und Abschätzung von (indirekten) Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekten geben. Neben der hohen Förderquote ermöglicht das Programm auch Folgeförderungen bei entsprechender Weiterentwicklung des Projektes.

Eine Übersicht von laufenden und in der Entwicklung befindlichen Projekten finden Sie in dieser Übersicht als PDF.

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