Für KMU: Energie-Härtefallhilfe

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Ansgar Burchard, WFG – 06.02.2023

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.

Zunächst sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können (Stufe 1). In Sonderfällen können KMU, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2). Zusätzlich bekommen KMU, deren Kosten für Öl, Pellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, eine Härtefallhilfe (Stufe 3). Für besondere Ausnahmekonstellationen richtet Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern eine eigene Härtefallkommission ein.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit starken Energiepreiserhöhungen oder hoher Energieintensität, die in Nordrhein-Westfalen ihren Hauptsitz haben. Die Details sind derzeit noch in Ausarbeitung.
Noch im Februar 2023 soll eine einfache digitale Antragstellung für Stufe 1 möglich sein. In weiteren Schritten soll zu einem späteren Zeitpunkt die Beantragung für Härtefälle der Stufen 2 und 3 möglich sein.

Die NRW.BANK als Förderbank des Landes und erfahrene Bewilligungsstelle verantwortet in Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des gebündelten Programms und arbeitet gegenwärtig an den technischen Voraussetzungen, um eine einfache digitale Antragstellung zu ermöglichen. Weitere Details über die genauen Antragswege und Bedingungen finden Unternehmen zeitnah hier.

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