Weg vom Gas mit dem NRW.BANK. Universalkredit
NRW.Bank – 03.11.2022
Viele Unternehmen sind vor dem Hintergrund der schwierigen Gasversorgungslage dazu gezwungen, ihre Energieversorgung unverzüglich auf andere Energieträger umzustellen. Gerade für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes stellt diese ad-hoc Umstellung und die damit verbundene Investition eine erhebliche Herausforderung dar. Die NRW.BANK hat gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen das Förderdarlehen um eine besonders zinsgünstige und mit einem Tilgungsnachlass versehene Variante erweitert (Weg vom Gas). Diese soll kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes dabei unterstützen, durch einen sofortigen Umstieg auf erneuerbare Energien zeitnah und dauerhaft unabhängig(er) vom Energieträger Gas zu werden und dadurch zugleich angemessen auf die gegenwärtigen sowie die zukünftigen Herausforderungen zu reagieren. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit zu bis 49 Mitarbeitenden und Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 10 bis 33 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE), Ausgabe 2008, geführt wird.
Unterstützt werden Maßnahmen, die einer Umstellung vom Energieträger Erdgas auf erneuerbare Energien dienen, das heißt:
· Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Biomasse (insbesondere (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie) sowie erforderliche prozessuale Anpassungen
· Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher)
· Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik)
· Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal
Aus beihilferechtlichen Gründen ist jedoch eine parallele Inanspruchnahme der Förderung in dieser Variante für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG (EEG-Umlage) nicht möglich. In der Variante „Weg vom Gas“ werden Darlehen von bis zu 2 Mio.€ mit flexiblen Laufzeiten von 3 bis zu 10 Jahren und mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren als Ratendarlehen oder endfällig angeboten. Ergänzend zu den zinsvergünstigten Konditionen ist das Darlehen mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 30% der Darlehenssumme, max. 200 T€, je Unternehmen ausgestattet. Der Tilgungsnachlass wird nach zweckentsprechendem Einsatz der Fördermittel und Bestätigung der Mittelverwendung seitens der Hausbank dem Darlehenskonto gutgeschrieben und wirkt sich grundsätzlich Laufzeit verkürzend aus. Der Tilgungsnachlass und die Zinsvergünstigung werden als „de-minimis“-Beihilfe gewährt.
Alle relevanten Informationen samt Antragsunterlagen finden Sie unter www.nrwbank.de/weg-vom-gas.