Wieder möglich BEG-Förderung für Sanierungen

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WFG Kreis Unna – 22.02.2022

Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ab dem 22.02.2022 können Interessierte wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten halten wie Sie hier auf dem Laufenden.

Nichtwohngebäude: Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude und für Einzelmaßnahmen ist ab Antragsstart wieder möglich. Wurde bereits eine gBzA erstellt? Dann können Sie diese für eine Antragstellung nutzen, sofern das Gültigkeitsdatum der gBzA noch nicht überschritten ist. Die Erstellung einer gBzA für einen Neubau ist weiterhin nicht möglich.

Alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, werden sukzessive geprüft und bearbeitet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nähere Auskünfte erteilt die KfW.
 

Das Bild zeigt fünf Personen, die die Ergebnisse der Grabungen begutachten.

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