Betrieblicher Bildungsscheck: Land stellt Förderung ein

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WFG, Ute Heinze – 08.01.2024

Ab sofort stellt die WFG keine betrieblichen Bildungsschecks mehr für Unternehmen aus den zehn Städten und Gemeinden des Kreises Unna aus. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat das Programm und die damit einhergehende finanzielle Förderung des betrieblichen Bildungsschecks zum 31.12.2023 eingestellt. Hintergrund ist eine Neuausrichtung des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Bereits von der WFG ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen bleibt bestehen. Neben dem betrieblichen Bildungsscheck hat das Ministerium auch die Förderprogramme Potentialberatung, Transformationsberatung sowie die Förderung der Verbundausbildung eingestellt. Von letzterer profitierten in der Vergangenheit vor allem kleine und mittlere Unternehmen finanziell, die auf Grund ihrer Betriebsgröße nicht alle Ausbildungsinhalte selbst abdecken konnten und deshalb gemeinsam mit anderen im Verbund ausbildeten.

Seit Beginn des Programms „Bildungsscheck NRW“ im Jahre 2006 hat die WFG als anerkannte Beratungsstelle insgesamt 4.000 solcher Gutscheine im Kreis Unna vergeben.
„Mit dem betrieblichen Bildungsscheck förderte das Land unter gewissen Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Beschäftigte mit bis zu 50 Prozent. Viele Unternehmen haben die Förderung gezielt genutzt, um ihr Weiterbildungsbudget für die Beschäftigten zu verdoppeln. Vor allem bei den vielen Pflegediensten im Kreis Unna war der betriebliche Bildungsscheck ein probates Mittel, um teils ungelernte Kräfte zu qualifizieren“, berichtet Dr. Nina Jung, Leiterin der Abteilung Fachkräftesicherung bei der WFG Kreis Unna.
WFG-Chef Sascha Dorday ergänzt: „Weiterbildung und Qualifizierung sind ein wichtiger Baustein, um den fehlenden Beschäftigten in  den Betrieben effizient entgegenzuwirken. Deshalb bedauern wir als WFG die Entscheidung des Ministeriums, das Programm des betrieblichen Bildungsschecks und die damit einhergehende finanzielle Förderung für die Unternehmen einzustellen, sehr.“

Beschäftigte aus dem Kreis Unna haben weiterhin die Möglichkeit individuell einen Bildungsscheck zu beantragen. Interessierte melden sich bei den WFG-Mitarbeiterinnren Viktoria Berntzen  oder Anke Jauer zur Klärung der individuellen Voraussetzungen. Sie sind per E-Mail unter der Adresse v.berntzen@wfg-kreis-unna.de bzw. a.jauer@wfg-kreis-unna.de oder telefonisch unter 02303/27-1890 bzw. 02303/27- 4090  zu erreichen.

 

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