Bildungscheck 2.0: Finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung
WFG Kreis Unna – 06.02.2026
Ab dem 1. Februar 2026 bietet das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF) den Bildungsscheck 2.0 als neue Förderung an. Mit dem Programm können Menschen mit Wohnsitz in NRW Unterstützung bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten.
Die Arbeitswelt verändert sich ständig – durch neue Technologien, digitale Tools und moderne Arbeitsweisen. Berufliche Weiterbildung hilft dabei, mit diesen Veränderungen Schritt zu halten, vorhandenes Wissen zu erweitern und neue Kompetenzen zu entwickeln. So lassen sich berufliche Chancen verbessern und die Grundlage für die Zukunft stärken.
Der Bildungsscheck 2.0 fördert 50 % der Kosten beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen (gemäß Rechnung), maximal bis 500 € pro Jahr. Die Förderung kann pro Person einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 beantragen?
- Personen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50 000 € (bei Einzelveranlagung) oder max. 100 000 € bei gemeinsamer Veranlagung
- Die geplante Weiterbildung steht im beruflichen Zusammenhang (aktueller oder zukünftiger Beruf)
- Die Weiterbildung beginnt erst nach Antragstellung
- Keine gleichzeitige Förderung durch ein anderes öffentliches Programm für dieselbe Weiterbildung
Wichtig: Der Einkommensnachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre).
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die Fähigkeiten und Kompetenzen stärken, z. B.:
- Fachliche Qualifikationen und berufliche Zusatzkenntnisse
- Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse
- Weiterbildungen im Bereich Soft Skills (z. B. Kommunikation, Projektmanagement)
- Teilqualifikationen oder berufsbegleitende Studiengänge
Nicht gefördert werden z. B. Freizeitangebote, Messen/Kongresse ohne beruflichen Lehr- oder Lerncharakter oder reine Privatinteressen.
Hier geht's direkt zur Antragsstellung: Online-Antrag | Mit Menschen für Menschen.
Mehr Informationen und Förder-Check: Bildungsscheck 2.0
Hintergrund: Neustart des Bildungsschecks
Der Bildungsscheck 2.0 ist die Neuauflage einer langjährigen Förderung in NRW: Der frühere Bildungsscheck wurde zwischen 2006 und Mitte 2024 angeboten, wurde aber im Zuge rückläufiger ESF-Mittel eingestellt. Mit dem Bildungsscheck 2.0 wird diese Förderung nun digital und modern weitergeführt – mit einem vereinfachten Online-Antragsverfahren und klaren Bedingungen.