Förderprogramm „Ausbildung“ (Berufskraftfahrer/in)
– 18.07.2025
Auch 2025 können Unternehmen erneut Förderanträge für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum/zur Berufskraftfahrer/in beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellen.
Gefördert werden Ausbildungen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Wer kann gefördert werden?
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse, die noch nicht begonnen wurden. Als Beginn gilt der Abschluss eines Ausbildungsvertrags.
Höhe der Förderung
Es werden pauschal 50.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis (bei dreijähriger Ausbildung) als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Die Höhe der Zuschüsse staffelt sich wie folgt:
- bis zu 70 Prozent für Kleinst- und kleine Unternehmen
- bis zu 60 Proznet für mittlere Unternehmen
- bis zu 50 Prozent für alle übrigen Antragstellenden
Fristen
- Antragsstart: 8. Juli 2025
- Antragsfrist: 1. September 2025
Das Förderprogramm ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Bereich der Berufskraftfahrer/innen.
Weitere Informationen:
- Programmübersicht:
BALM Förderprogramm „Ausbildung“ 2025 - Rechtsvorschriften zur Förderung:
Richtlinie 2025 - Häufige Fragen (FAQ):
FAQ zur Förderung 2025