Land und NRW.BANK fördern Planung von Bürgerenergieprojekten

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WFG Kreis Unna – 18.12.2024

Bürgerinitiativen, die die lokale Energiewende voranbringen, können ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Planungskosten aus dem Bürgerenergiefonds NRW erhalten. Bis zu 300.000 Euro können Projekte aus dem von Wirtschaftsministerium NRW und NRW.BANK eingerichteten Fonds erhalten, um Vorplanungskosten wie Studien und Gutachten zu finanzieren. Die Finanzierungsmittel stellt das Land NRW bereit. Die Abwicklung erfolgt über die NRW.BANK, bei der die Anträge ab sofort online gestellt werden können.

Mit dem Bürgerenergiefonds NRW werden die Kosten für Gutachten und vorbereitende Studien für neue Bürgerenergieprojekte aus den Bereichen Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie bis zu einer Gesamthöhe von 300.000 Euro finanziert. Eine Rückzahlung ist nur nötig, wenn das daraus folgende Projekt auch eine Finanzierung erhält. Kann das Vorhaben am Ende nicht realisiert werden, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Der Bürgerenergiefonds NRW trägt damit einen Teil des Planungsrisikos.

Vor dem Förderantrag wird eine Initialberatung durch die nordrhein-westfälische Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate, empfohlen. Unabhängig vom neuen Bürgerenergiefonds NRW hat die NRW.BANK auch bislang schon die Errichtung von Bürgerenergieanlagen mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Diese Fördermittel können auch weiterhin zusätzlich genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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