ZIM-Anträge ab sofort wieder möglich

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Anita Lehrke, WFG Kreis Unna – 09.08.2022

Das stark nachgefragte und wegen erschöpfter Mittel zwischenzeitlich geschlossene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist nun wieder offen. Es können ab sofort wieder Förderanträge gestellt werden.
Die Antragstellung wurde zudem durch die Einführung eines Upload-Portals vereinfacht.

ZIM fördert branchenübergreifend und technologieoffen Innovationsvorhaben – über Forschungs- und Entwicklungs-Einzelprojekte (F&E), (internationale) F&E-Verbundvorhaben, Innovationsnetzwerke oder Durchführbarkeitsstudien.
Die zuwendungsfähigen Kosten für ein F&E-Einzelprojekt betragen bis zu 550.000 Euro, wovon kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent erstattet bekommen können (Zuschuss-Förderquote).
Die Zuschusshöhe für ein Verbundvorhaben kann insgesamt bis zu 2.300.000 Euro betragen.

Neu ist, dass

  • Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein F&E-Projekt erhalten haben, erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung erhalten können. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
  • zukünftig die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt wird.

So soll einer Überbeanspruchung des verfügbaren Budgets entgegengewirkt und die kontinuierliche Weiterführung des Programms gewährleistet werden. Auch behält sich der Fördergeber ggf. eine Kürzung der förderfähigen Kosten vor.

Seit 2015 wurden mehr als 4 Milliarden Euro an Zuschüssen aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ausgezahlt. Technologie- und branchenunabhängig wurden so bisher über 25.000 Projekte gefördert.

Weitere Informationen:
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2022/3/2022-08-03-start-meldung-zim.html 

WFG-Fördermittelberater Ansgar Burchard (a.burchard@wfg-kreis-unna.de) steht interessierten Unternehmen bei Rückfragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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