Barrierefreiheit WFG Kreis Unna
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) hat den Anspruch, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.wfg-kreis-unna.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar.
Die Einschätzung beruht zurzeit auf einer Selbsteinschätzung der WFG Kreis Unna.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote zu verbessern und bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:
- Einige Bilder und grafische Elemente verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige oder aussagekräftige Alternativtexte.
- PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
- Eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z. B. Karten oder externe Dienste) können Einschränkungen bei der barrierefreien Nutzung aufweisen.
- Einzelne Formularelemente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei gestaltet.
Wir bemühen uns, diese Barrieren im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten schrittweise abzubauen.
Unterstützende Funktionen zur Barrierefreiheit
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit nutzt diese Website das Assistenztool Eye-Able Assist.
Dieses bietet Nutzerinnen und Nutzern verschiedene individuelle Anpassungsmöglichkeiten, um die Darstellung der Website an persönliche Bedürfnisse anzupassen. Dazu gehören unter anderem:
- Anpassung von Schriftgrößen und Kontrasten
- Vorlesefunktion für Inhalte
- Hervorhebung von Links
- weitere visuelle Anpassungsmöglichkeiten
Die Funktionen können über das entsprechende Symbol auf der Website aufgerufen werden.
Das Assistenztool ergänzt die barrierearme Gestaltung der Website, ersetzt jedoch nicht die grundlegende barrierefreie Umsetzung der Inhalte.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. März 2026 erstellt.
Die Bewertung der Website hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV NRW beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH
E-Mail: presse@wfg-kreis-unna.de
Wir sind bemüht, Ihre Hinweise schnellstmöglich zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich zu klären.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik