Anpassungen beim Förderkredit NRW.BANK.Invest Zukunft

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WFG – 07.01.2026

Zum 01. Februar 2026 wird die NRW.BANK die Bedingungen und Konditionen, des im Mai 2025 gestarteten Förderkredits „NRW.Bank.Invest Zukunft“ mit bislang über 3000 geförderten Vorhaben anpassen. 

Entscheidungsreife Anträge zu den bisherigen Bedingungen nimmt die NRW.BANK noch bis zu folgenden Stichtagen entgegen:

  • mit Haftungsfreistellung: bis zum 09. Januar 2026
  • im vollen Hausbankenobligo: bis zum 30. Januar 2026


Ab dem 01. Februar 2026 gelten dann neue Programmbestimmungen, die rechtzeitig auch im Internet veröffentlicht werden sollen. 

Folgende Veränderungen wurden angekündigt:

  • Die maximale Zinsvergünstigung wird von 2 Prozent auf 1,5 Prozent reduziert.
  • Klimaschutz: PV-Anlagen sind zukünftig ausschließlich i. V. m. anderen über NRW.BANK.Invest Zukunft geförderte Vorhaben förderfähig.
  • Effizienz & Einsparung: Die Schwellenwerte für den Energieeffizienzgewinn durch Neuanschaffung von Maschinen und Anlagen oder generalüberholter Maschinen und Anlagen wird einheitlich auf 25 Prozent angehoben.
  • Mobilität: Elektro-PKW der Klasse M1 sind nicht mehr förderfähig.
  • Digitalisierung: Wegfall der Förderung von Non-IT-Hardware.
  • Innovation: Die Förderung von „medizinischen Großgeräten“ wird ausgeschlossen.
  • Entfall der Förderung von Kraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Verbrennungsmotor sowie der Förderung von Betriebsmitteln.

Die Beantragung findet im sogenannten Hausbankenverfahren statt.
Weiterführende grundsätzliche Informationen sowie die aktuellen Bedingungen finden Sie unter: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60274/nrwbank-invest-zukunft.html

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