Corona-Wirtschaftshilfen verlängert

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WFG Kreis Unna – 02.03.2022

Bund und Länder haben am 16.02.2022 beschlossen, die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Dies betrifft die Programme Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe und die Härtefallhilfen.

Mit der Überbrückungshilfe IV werden Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 unterstützt. Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert.

Die Neustarthilfe richtet sich an Soloselbständige und wird ebenfalls bis zum 30.06.2022 verlängert. Sie wird quartalsweise als Vorschuss gewährt, bis zu 1.500€ Zuschuss sind möglich. Je nach Umsatzentwicklung muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Härtefallhilfe NRW unterstützt Unternehmen und Selbständige, die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht profitieren. Sie wird auf Basis einer Einzelfallentscheidung gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Höhe der Hilfe beträgt höchstens 150.000 Euro pro Antragsteller. Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich von November 2020 bis März 2022. Für Sonderbranchen analog zur Überbrückungshilfe III/III Plus können Förderungen rückwirkend ab März 2020 gewährt werden.
 

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