E-Auto-Förderung: Investitions-Booster für Unternehmen und Elektromobilität
– 09.07.2025
Das Bundesfinanzministerium hat einen ambitionierten Plan vorgestellt, um die Wirtschaft durch gezielte Investitionsanreize und Steuererleichterungen zu stärken. Ein zentrales Ziel dieses sogenannten „Investitions-Boosters“ ist es, den Absatz von Elektrofahrzeugen (E-Autos) nachhaltig zu fördern und damit die Elektromobilität in Deutschland weiter voranzutreiben. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Unna informiert über die geplanten Maßnahmen und deren Bedeutung für Unternehmen und die Region.
Details der geplanten Fördermaßnahmen
Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht mehrere Maßnahmen vor, die insbesondere Unternehmen zugutekommen sollen, die in Elektrofahrzeuge investieren:
- Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge: Für neue, betrieblich genutzte Elektro-Neufahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, wird ein degressiver Abschreibungssatz von 75 % auf den Kaufpreis gewährt. In den Folgejahren können weitere Abschreibungen vorgenommen werden: 10 % im ersten Jahr nach dem Kauf, jeweils 5 % im zweiten und dritten Jahr, 3 % im vierten Jahr und 2 % im fünften Jahr.
- Anwendungsbereich: Diese Abschreibungsmöglichkeiten gelten für rein elektrische Pkw, Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse, wodurch ein breites Spektrum an Fahrzeugen für Unternehmen attraktiver wird.
- Erhöhung der Bruttopreisgrenze für Dienstwagen: Die Obergrenze für den Bruttolistenpreis von Elektrofahrzeugen, die als Dienstwagen steuerlich begünstigt werden, wird von derzeit 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Dies betrifft sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die steuerliche Behandlung von Dienstwagen.
- Langfristige Steuersenkung: Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten von derzeit 15 % auf 10 % gesenkt werden. Diese Maßnahme ist Teil des Koalitionsvertrags und soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen langfristig stärken.
Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen fördern, sondern auch Unternehmen im Kreis Unna und darüber hinaus dazu ermutigen, in nachhaltige Mobilitätslösungen zu investieren.
Bedeutung für den Kreis Unna
Die WFG Kreis Unna sieht in den geplanten Maßnahmen eine Chance, die Elektromobilität in der Region weiter voranzutreiben. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen im Kreis Unna könnten die Abschreibungsmöglichkeiten und die Erhöhung der Bruttopreisgrenze Anreize schaffen, ihre Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Gleichzeitig unterstützt die WFG die Forderungen des ZDK nach einer umfassenderen Förderstrategie, die auch private Haushalte einbezieht und die Ladeinfrastruktur in der Region stärkt.
Die WFG Kreis Unna wird die Entwicklung der neuen Fördermaßnahmen aufmerksam verfolgen und Unternehmen in der Region über die Möglichkeiten der Elektromobilitätsförderung informieren. Interessierte Unternehmen können sich direkt an die WFG wenden, um Unterstützung bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge oder beim Zugang zu Förderprogrammen zu erhalten. Gemeinsam mit regionalen Partnern setzt sich die WFG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Reduzierung bürokratischer Hürden ein, um den Kreis Unna als Vorreiter in der Elektromobilität zu etablieren.