Förderung nachhaltiger Unternehmensentwicklung

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– 13.02.2024

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) setzt mit der Klimaschutzoffensive ein starkes Zeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in Deutschland. Durch die gezielte Förderung von Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß reduzieren und die Umweltbelastung minimieren, leistet die KfW einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt gleichzeitig den Mittelstand bei der Transformation zu einer grünen Wirtschaft. Die KfW hat mit dem Förderkreditprogramm „293“ eine umfassende Klimaschutzoffensive für den Mittelstand gestartet, um kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen zu unterstützen. Der Förderkredit bis zu 25 Mio. Euro bietet einen effektiven Jahreszins ab 2,32 Prozent für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU und richtet sich an Unternehmen und Freiberufler.

Umfassende Fördermöglichkeiten für den Klimaschutz im Mittelstand

Dazu gehören zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Betriebe nachhaltiger zu gestalten. Die Palette der Fördermöglichkeiten deckt verschiedene Bereiche ab, von Energieeffizienzmaßnahmen bis hin zur Implementierung erneuerbarer Energien. Eine breite Auswahl von Modulen steht zur Auswahl, die darauf abzielen, Unternehmen bei der Umsetzung von klimaschonenden Maßnahmen zu unterstützen: 

  • Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
  • Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
  • Modul C: Energieversorgung
  • Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
  • Modul E: Transport und Speicherung von CO2
  • Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
  • Modul G: Green IT


Ein Beispiel sind die attraktiven Konditionen für Photovoltaikanlagen und andere Stromerzeugungsanlagen:

Für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, erhalten Unternehmen einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe. Die Voraussetzung ist, dass sie mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort nutzen oder die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens (Modul F) beantragt (zum Beispiel für Elektro-Autos, E-LKW und E-Busse,  Ladestationen und Wasserstofftankstellen).

Die detaillierten Informationen den Förderkonditionen bis hin zu den Antragsverfahren erhalten Unternehmen auf der Website der KfW : Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)

 

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