NRW treibt Ausbau der Ladeinfrastruktur voran

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Land NRW – 06.05.2022

Um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen und Lücken im Ladenetz zu schließen, hat das Land das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ mit Blick auf aktuelle Förderbedarfe gezielt weiterentwickelt. Seit April 2022 können eine Reihe neuer Förderungen beantragt werden. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse auf Garagenhöfen, öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur sowie private Ladepunkte, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Hierfür stehen rund 54 Mio. Euro an Haushaltsmitteln bereit.

Die detaillierten Fördergegenstände im Überblick:

  • Förderung für Netzanschlüsse für nicht elektrifizierte Stellplatzkomplexe (oder Garagenhöfe), Förderquote von max. 40 Prozent bis 10.000 Euro. Mindestens ein Ladepunkt mit 11 kW Ladeleistung.
     
  • Förderung von nicht öffentlich zugänglichen Normalladepunkten: Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten einen Zuschuss von 1.500 Euro für die Errichtung eines Ladepunktes, sofern dieser zumindest anteilig mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage versorgt wird.
     
  • Ladepunkte an Stellplätzen für Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden, Eigentumswohnungsanlagen und Beschäftigte werden mit 1.000 Euro je Ladepunkt bezuschusst. Die Errichtung einer neuen EE-Anlage ist in diesen Fällen keine Voraussetzung.
     
  • Förderung von betrieblichen Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt (Schnellladepunkt): Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung. Wird der Ladepunkt mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage versorgt, erhöht sich der Zuschuss auf 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung.
     
  • Förderung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten: Unternehmen und Gewerbetreibende werden mit einem Zuschuss von 1.500 Euro je Ladepunkt unterstützt. Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt (Schnellladepunkt) werden mit 250 Euro je Kilowatt gefördert.


Neben der Ladeinfrastruktur werden zukünftig erstmals auch kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte, Lastenräder sowie Elektrolyseure für Wasserstoff-Tankstellen gefördert. Weiterhin sind Umsetzungskonzepte, elektrische Lastenfahrräder, E-Nutzfahrzeuge für Unternehmen und elektrische Fahrzeuge für Kommunen Bestandteil des Förderprogramms.

Details zur Förderung sowie Antragsstellung finden Sie unter https://www.elektromobilitaet.nrw
 

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