Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025

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– 13.12.2024

Am 11. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neue ZIM-Richtlinie veröffentlicht. Sie verbessert gezielt die Unterstützung des innovativen Mittelstandes, damit aus guten Ideen noch mehr marktfähige Produkte entstehen können.

Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste.

Zudem wurde auch die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und deren FuE-Vorhaben ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden, werden ab 1. Januar 2025 von den jeweiligen neuen Projektträgern bearbeitet.

Zu weiteren Details der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie ab 2025 wird in den kommenden Wochen auf zim.de informiert.

Die Kerninhalte der Änderungen zur neuen ZIM-Richtlinie finden Sie hier: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Richtlinien/richtlinie-zim-2025-kerninhalt.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

 

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