Förder-Freitag Ruhr – Die steuerliche Forschungszulage
29. Mai 2026
Förder-Freitag Ruhr – Die steuerliche Forschungszulage
Die nächste Ausgabe des erfolgreichen Online-Formats Förder-Freitag Ruhr findet am 29. Mai 2026 von 13:00 bis 13:45 Uhr statt.
Als zentrale Säule der Forschungsförderung für Unternehmen bildet die Forschungszulage eine unbürokratische Fördermöglichkeit neben der Projektförderung.
Die steuerliche Forschungszulage ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben für in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Ziel ist es, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Durch das steuerliche Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage zum 1. Januar 2026 nochmals deutlich ausgeweitet und attraktiver gestaltet. Eine Besonderheit ist, dass die Forschungszulage auch rückwirkend geltend gemacht werden kann. Für das Jahr 2022 ist das z. B. noch bis zum 31.12.2026 möglich.
Das Webinar bietet einen kompakten und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und den Antragsprozess. In einem Fachimpuls wird Dipl.-Oec. Thomas Matigat, Stellv. Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die aktuellen Anpassungen vorstellen und erklären, worauf es bei der Antragstellung ankommt.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich kompakt und praxisnah im Rahmen unseres nächsten Förder-Freitag Ruhr zu informieren. Im Anschluss verbleibt noch genügend Zeit um Fragen zu beantworten.
Bei Interesse melden Sie sich gerne über folgenden Link an: