Neuerungen in der Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität
WFG Kreis Unna – 21.08.2026
Das Land NRW hat die Förderrichtlinie progres.nrw. teilweise überarbeitet und wieder geöffnet.
In den Jahren 2026 und 2027 fördert das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) mit insgesamt 25 Millionen € den Ausbau von Schnelladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur in kleinen Mehrparteienhäusern.
Die Förderung zur Schnelladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge im Überblick:
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kommunen.
- Das Vorhaben muss sich innerhalb des Landes NRW erstrecken.
- Gefördert werden u.a. Ladeeinrichtungen, Tiefbau, Montag und Inbetriebnahme.
- Der Zuschuss beträgt max. 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 30.000 € je Ladepunkt (Ladeleistung min. 50 Kilowatt)
- Es gilt eine Bagatellgrenze von 500 € (Zuwendungen darunter werden nicht bewilligt bzw. ausgezahlt).
Wichtig: Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden wurde!
Es gelten weitere Voraussetzungen und Ausschlüsse. Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung hier finden Sie auch die zugehörige Richtlinie, den Link zum Antragsformular und weitere Informationen.
Einen Überblick zu diesem Thema und auch weiteren im Zusammenhang mit der Elektromobilität finden Sie hier.