Neues KfW-Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen

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KfW – 17.03.2022

Durch den Krieg in der Ukraine sind die Flüchtlingszahlen in Deutschland abrupt stark angestiegen. Eine Herausforderung ist, dass ausreichend Unterkünfte auch auf kommunaler Ebene für die
Geflüchteten zur Verfügung stehen. Dazu möchte die KfW einen Beitrag leisten. Daher wird ab sofort eine neue Sonderförderung im "IKK – Investitionskredit Kommunen" (208) mit dem Verwendungszweck "Flüchtlingseinrichtungen" aufgelegt, wie die KfW jetzt mitteilt.

Weiter heißt es: Investitionen in den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen können mit bis zu 100% finanziert werden. Hierfür steht ein Volumen von insgesamt 250 Mio. EUR zur Verfügung, wobei der Förderhöchstkreditbetrag in der Regel 25 Mio. EUR pro Kommune beträgt. Die Antragstellung kann ab sofort bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Volumens, längstens jedoch bis 30.12.2022, erfolgen. Es gilt die Reihenfolgedes Antragseingangs bei der  KfW ("Windhund-Prinzip").

Die Kreditlaufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen, bei 1 - 3 Tilgungsfreijahren. Die Zinsfestschreibung erfolgt für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit. Der Sollzinssatz wird tagesaktuell auf der Homepage der KfW unter www.kfw.de/208-Zinsen veröffentlicht und beträgt derzeit minus 0,75 % p.a.. Zu diesem attraktiven Zinssatz können Sie auch alle kürzeren Kreditlaufzeiten erhalten. Die Mindestlaufzeit
beträgt 4 Jahre. Die zuvor genannten Kreditkonditionen gelten ebenso für Neuzusagen im IKK – Sonderprogramm mit Verwendungszweck "Beseitigung von Hochwasserschäden 2021", wobei die Antragsfrist für diese Sonderförderung planmäßig zum 30.06.2022 ausläuft.

Das neue Merkblatt kann ab sofort im Archiv des KfW-Partnerportals heruntergeladen werden.
 

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