Neues zum ERP-Gründerkredit – StartGeld

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KfW – 25.09.2025

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zins-günstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.

Zum 01.12.2025 hebt die KfW den Förderhöchstbetrag für den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von 125.000 Euro auf 200.000 Euro an. Gleichzeitig wird der maximal mögliche Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 Euro auf 80.000 Euro angepasst.

Darüber hinaus wird zum gleichen Zeitpunkt im Zuge der Produktharmonisierung die Abruffrist beim ERP-Gründer-kredit – StartGeld von 9 auf 12 Monate verlängert.

Zudem entfällt das Formular „Selbsterklärung zum Franchisevorhaben“ (Bestellnummer 600 000 0096) zum 01.12.2025.

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