EU AI Act: Neue KI-Regeln für Unternehmen

WFG Kreis Unna – 06.08.2025

Am 2. August 2025 ist eine weitere zentrale Etappe des EU AI Acts in Kraft getreten mit spürbaren Auswirkungen auf Unternehmen und Verwaltungen in der Region. Insbesondere Anbieter und Nutzer sogenannter General-Purpose-AI-Modelle (GPAI), also vielseitig einsetzbarer KI-Systeme wie ChatGPT, LLaMA oder Claude, müssen sich ab sofort an neue Regeln halten. Die Wirtschaftsförderung Kreis Unna informiert Unternehmen, Start-ups und öffentliche Einrichtungen über die Pflichten und unterstützt aktiv bei der Umsetzung.

Mehr Transparenz, mehr Verantwortung
Im Fokus stehen künftig strengere Vorgaben zu Dokumentation, Risikomanagement, Transparenz und Compliance. Unternehmen, die KI einsetzen, trainieren oder integrieren etwa in der Personalgewinnung, im Finanzbereich oder in der Gesundheitsbranche müssen ihre Systeme genau klassifizieren und potenzielle Risiken offenlegen. Für besonders leistungsstarke Modelle gelten zusätzliche Anforderungen wie Risikobewertungen, Tests zur Missbrauchsprävention und ein verpflichtendes Incident-Reporting.

„Was bislang nach Zukunftsmusik klang, ist jetzt verbindlicher Rechtsrahmen“, erklärt Juliane Golz, Projektmanagerin Digitalisierung bei der WFG und Teil des Projekts EDIH-DO. „Die neuen Vorschriften betreffen nicht nur große Tech-Konzerne, sondern auch Mittelständler, Handwerksbetriebe und Kommunen, überall dort, wo KI bereits eingesetzt wird oder in Planung ist.“ Die möglichen Konsequenzen bei Verstößen sind gravierend: Geldbußen von bis 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes sind vorgesehen. Auch fehlende Dokumentationen oder falsche Auskünfte gegenüber Aufsichtsbehörden können geahndet werden.

Besonders relevant: KI in der Personalgewinnung
Gerade im Bereich Human Resources (HR) setzen laut aktueller Studien bereits über 40Prozent der deutschen Unternehmen auf KI, z.B. bei der Vorauswahl von Bewerbungen oder in digitalen Vorstellungsgesprächen. Genau hier greift der AI Act besonders deutlich:

  • Systeme zur Personalentscheidung gelten als Hochrisiko-KI
  • Unternehmen müssen künftig eine Risikoanalyse vorlegen
  • Eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ist verpflichtend auch im Recruitingprozess
  • Die Verwendung von Bewerberdaten zum Training der KI ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder vollständiger Anonymisierung zulässig

„Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Systeme im Einsatz sind und ob diese unter die neuen Vorschriften fallen“, so Golz. 

Jetzt handeln statt später haften
Auch wenn viele Details z. B. zum geplanten Code of Practice oder nationalen Anlaufstellen, erst in den kommenden Monaten präzisiert werden: Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den Vorgaben auseinandersetzen und intern Prozesse vorbereiten. Spätestens ab August 2026 sind verbindliche Konformitätsbewertungen durch externe Stellen notwendig. Unternehmen, die frühzeitig agieren, verschaffen sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil.

Was jetzt zu tun ist
Die WFG empfiehlt Unternehmen im Kreis Unna folgende Schritte:

Unternehmen, die Fragen zum EU AI Act oder zur Integration von KI-Lösungen haben, können sich gerne an das Team Unternehmensservice der WFG wenden. „Unser Ziel ist es, den digitalen Wandel in der Region aktiv zu begleiten und praxisnahe Unterstützung zu bieten“, erklärt Juliane Golz.

  • KI-Inventar erstellen und Systeme klassifizieren
  • Transparenz- und Dokumentationspflicht prüfen
  • Verträge mit Drittanbietern anpassen
  • Interne Verantwortlichkeiten festlegen (z. B. KI-Compliance, Datenschutz)
  • Mitarbeitende schulen und sensibilisieren  

Mehr zum Projekt EDIH-DO unter: www.edih-do.eu

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