Förderung für Betriebe: „Härtefallhilfe KMU Energie“

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– 06.06.2023

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen, wie das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf jetzt mitteilte.

Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich verhindern.

Zum Hintergrund der Wirtschaftshilfen: Das Grundkonzept wurde im Rahmen einer Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder unter Leitung von Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres beschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund liegt seit dem 8. März vor. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur wird in der aktuellen Mitteilung des Ministeriums wie folgt zitiert: „Mit dieser Programmerweiterung ergänzen wir die bisherige Unterstützung von Bund und Land. Während für Strom, Gas und Wärme bereits die Bremsen des Bundes und die erste Stufe der Härtefallhilfe des Landes greifen, schließen wir nun die Lücke für viele weitere betroffene Unternehmen. In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise zwar zum Glück spürbar gesunken, die kräftigen Preissteigerungen im Jahr 2022 haben aber viele Betriebe massiv belastet – und dort setzt das aktuelle Hilfsprogramm an. Energiesparanreize bleiben dabei weiterhin bestehen.“

Auch für die Programmerweiterung übernimmt die NRW.BANK als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren. Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen außerdem eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier.
 

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