Greenwashing: Was die EmpCo-Richtlinie für Unternehmen bedeutet

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WFG, Isa Rulff – 29.06.2026

Nachhaltig, klimaneutral, umweltfreundlich – wer solche Begriffe in der Unternehmenskommunikation verwendet, muss das bald belegen können. Die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 – kurz EmpCo – ist im März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 verbindlich angewendet. 

Was ändert sich konkret? Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich", „klimaneutral" oder „biologisch abbaubar" sind ohne Nachweis künftig verboten. Auch Nachhaltigkeitssiegel werden strenger reguliert: Selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind unzulässig. Wer mit Klimazielen wirbt, muss ebenfalls nachziehen: Aussagen wie „Wir sind klimaneutral bis 2025" müssen messbar sein, einen detaillierten Umsetzungsplan vorweisen und regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft werden. Auch Social Washing ist erfasst: Irreführende Aussagen zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten oder Tierschutz sind unzulässig. 

Deutschland hat die Richtlinie mit zwei Gesetzen bereits in nationales Recht überführt – über das Dritte UWG-Änderungsgesetz sowie ein Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts. Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Bis September 2026 bleibt noch Zeit, Kommunikationsmaterialien, Produktkennzeichnung und Werbung zu prüfen und anzupassen. 

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