Infos zum Förderprogramm: Klimaanpassung. Unternehmen. NRW

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Innovationsförderagentur NRW – 03.02.2025

Mit der EFRE-Fördermaßnahme “Klimaanpassung.Unternehmen.NRW” sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu schützen, indem sie ihre Liegenschaften an die negativen Folgen des Klimawandels anpassen bzw. diese klimaresilienter gestalten.

Was wird gefördert?
Es werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gefördert, die einen Beitrag zum Erhalt und/oder einer klimaresilienten Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten vor dem Hintergrund klimawandelbedingter Veränderungen leisten.

Zu den Maßnahmen zählen insbesondere naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Überhitzung und Dürre/Trockenheit, sowie vor Starkregenereignissen und Überflutungsgefahren und anderen Folgen von Extremereignissen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verschattung oder zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser.

Wie wird gefördert?
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Zielsetzung der Förderung ist es, der zukunftsfähigen und wettbewerbstauglichen Entwicklung der geförderten Unternehmen und damit auch der Gesamtwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und dem nachhaltigen Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen Vorschub zu leisten.

Projektanträge können bis zum 31. März 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) abgegeben werden, die auch qualifizierte Beratung anbietet.
Jedes Vorhaben muss einen eindeutigen Beitrag dazu leisten, den Folgen der Klimakrise zu begegnen. Die Antragstellenden müssen ihre Betroffenheit von den Folgen nachweisen und die Wirksamkeit des Vorhabens erläutern.

Weitere Informationen zu Klimaanpassung.Unternehmen.NRW finden Sie hier.

 

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