Neue KfW-Heizungsförderung: gewerbliche Antragstellung möglich
kfW – 28.08.2024
Ab sofort steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch der dritten Antragstellergruppe offen: Neu hinzugekommen sind nun Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum.
Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um, das für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellt. Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden.
Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.
Zu den Förderdetails:
- Antragstellende Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen (Grundförderung 30 Prozent; möglicher Effizienzbonus 5 Prozent). Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag i. H. v. pauschal 2.500 Euro möglich. Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche. Details sind unter kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.
Auch Kommunen können jetzt bereits Projekte zum Heizungsaustausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen. Für sie bietet die KfW eine Übergangsregelung in Form einer Vorhabensanmeldung an, bei der die Fördermittel für die antragstellenden Kommunen reserviert werden. Die Anbindung der Kommunen an das Online-Kundenportal der KfW als gesonderte Antragstellergruppe ist derzeit in Arbeit. Dort können Registrierungen und Anträge von Kommunen voraussichtlich ab Ende November vorgenommen werden. Nähere Informationen finden Sie unter: kfw.de/422