NRW unterstützt Start-ups mit dem Go-to-Market Gutschein
WFG Kreis Unna – 17.10.2024
Zuschüsse für die Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte
Die Förderung richtet sich an nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden, die seit maximal drei Jahren bestehen. Dabei werden bis zu 70 Prozent der projektbezogenen Ausgaben, maximal 35.000 Euro, gefördert.
Start-ups sind entscheidende Treiber für die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft. Mit innovativen Technologien und Geschäftsmodellen gestalten sie den Wandel maßgeblich mit. Um diesen Prozess weiter zu fördern, stellt das Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den neuen "Go-to-Market Gutschein" zur Verfügung. Insgesamt stehen hierfür 31,5 Millionen Euro bereit.
Der Gutschein soll junge Unternehmen in NRW dabei unterstützen, erfolgreich in den Markt einzutreten, indem die Entwicklung von Prototypen für digitale Produkte gefördert wird. Start-ups können finanzielle Unterstützung für externe Dienstleistungen wie Softwareentwicklung, Produktdesign oder Marktforschung erhalten. Ziel ist es, die notwendigen Kompetenzen frühzeitig durch professionelle Partner abzudecken, um die Erfolgschancen zu maximieren.
Interessierte Start-ups können ab sofort ihre Anträge stellen. Weitere Informationen und Antragsdetails finden sich hier oder als PDF.