7. Call des IGP gestartet: Innovationen gemeinsam entwickeln
– 12.06.2026
Haben Sie eine innovative Idee, die über reine Technik hinausgeht? Suchen Sie nach einem Partner, um gemeinsam ein zukunftsweisendes Geschäftsmodell oder eine Pionierlösung auf den Markt zu bringen? Dann ist der neue Aufruf des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) genau das Richtige für Sie!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sucht im Rahmen des 7. Calls gezielt nach gemeinschaftlich entwickelten Innovationen.
Die tatsächliche Fördersumme (Zuwendung) berechnet sich aus den für das IGP-Projekt von Ihnen kalkulierten Kosten und dem je nach Projektform und Antragsteller gültigen Fördersatz. Bei Machbarkeitsprojekten können bis zu 80.000 Euro Projektkosten zur Berechnung der Zuwendung angesetzt werden. Für Marktreifeprojekte können diese Projektkosten bis zu 330.000 Euro betragen. Man spricht bei diesen Bemessungsgrenzen auch von zuwendungsfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
Im Fokus stehen marktorientierte Innovationen, die durch die Zusammenarbeit von mindestens zwei Unternehmen entstehen. Besonders gefragt sind Cross-Innovationen, die branchen- oder disziplinübergreifend neue Wege gehen – etwa durch die Kooperation von:
- Start-ups und etablierten Mittelständlern
- Kreativwirtschaft und Industriebetrieben
- Handwerk und digitalen Vorreitern
Ziel ist es, durch gemeinsames Know-how innovative Organisationsdesigns, neue Services oder digitale Anwendungen zu schaffen, die einen klaren Marktvorteil bieten.
Wer kann teilnehmen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups, Selbstständige sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen. Auch Forschungseinrichtungen (wie Hochschulen) können als Partner in die Kooperationsprojekte eingebunden werden.
Wichtige Rahmendaten für Ihre Planung
- Frist für Teilnahmeanträge: Bis spätestens 20. August 2026, 15:00 Uhr.
- Verfahren: Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Plattform positron:s.
- Auswahlprozess: Überzeugende Konzepte qualifizieren sich für eine Jurybewertung und einen anschließenden Pitch (geplant für Januar 2027).
Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Innovationskraft durch eine starke Partnerschaft zu bündeln und mit staatlicher Unterstützung neue Märkte zu erschließen.
Alle Details zu den Förderbedingungen, der Richtlinie sowie die Zugänge zu den Antragsunterlagen finden Sie unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/igp
Haben Sie Fragen zur Eignung Ihres Kooperationsvorhabens? Die WFG Kreis Unna unterstützt Sie gerne bei der Orientierung in der Förderlandschaft.